Kaufen/Verkaufen
Kosten beim Immobilienkauf
Beim Kauf einer Immobilie zahlt der Kaufer folgende Steuern und Gebuhren: 1. Grunderwerbssteuer – zahlbar an die jeweilige Standortgemeinde
2. Registrierungsgebuhr bei der Registrierungsstelle
3. Notargebuhr fur das Bekennen einer Transaktion – zahlbar an den Notar
Gema? dem Gesetz uber lokale Steuern und Gebuhren (LAT) legen die Gemeinden in Bulgarien jedes Jahr unabhangig die Hohe der lokalen Steuer fur den Erwerb von Immobilien im jeweiligen Gebiet in einer Bandbreite zwischen 0,1 und 3 Prozent des Verkaufspreises fest Liegenschaft oder auf dessen Steuerveranlagung, wenn er hoher ist als der Verkaufspreis.
Die Gebuhr fur die Registrierung der Transaktion bei der Registrierungsstelle betragt 0,1 % des Verkaufspreises. Es ist fur das Gebiet des ganzen Landes identisch.
Die Notargebuhr wird ebenfalls nach dem materiellen Interesse und gema? dem Tarif fur Notargebuhren nach dem Gesetz uber Notare und notarielle Tatigkeiten berechnet. Bei Immobiliengeschaften – Neubau fallt das Notarhonorar am haufigsten unter folgende Tarifpositionen:
Notargebuhren fur Verkauf und Kauf
Die Gebuhr wird auf der Grundlage des in der notariellen Urkunde angegebenen „materiellen Interesses“ (der Preis der Immobilie) berechnet. Falls der in der Urkunde angegebene Preis niedriger ist als der Steuerbescheid, wird die Gebuhr auf der Grundlage des Steuerbescheids berechnet.
Im Notargebuhrentarif werden je nach Grundstuckspreis folgende zu zahlende Betrage festgelegt:
Nachweisbares materielles Interesse Notargebuhr (in BGN)
bis zu 100 BGN einschlie?lich 30
101 - 1000 BGN 30 + 1,5 Prozent fur die oben genannten uber 100 BGN.
1.001 - 10.000 BGN 43,50 + 1,3 Prozent fur die Obergrenze uber 1.000 BGN.
10.001 BGN - 50.000 BGN 160,50 + 0,8 Prozent fur die oben genannten 10.000 BGN.
50.001 - 100.000 BGN 480,50 BGN + 0,5 Prozent fur den oben genannten Betrag uber 50.000 BGN.
100.001 - 500.000 BGN 730,50 + 0,2 Prozent fur den oben genannten Betrag uber 100.000 BGN.
uber 500.000 BGN 1.530,50 + 0,1 Prozent fur die Obergrenze uber 500.000 BGN, jedoch nicht mehr als 6.000 BGN.
Die Erstellung der notariellen Urkunde wird ebenfalls gesondert in Rechnung gestellt.
Mindestnotargebuhr
Der Mindestbetrag der Notargebuhr fur den Kauf und Verkauf von Immobilien betragt 60 BGN. Die Halfte davon ist fur die Erstellung der notariellen Urkunde der Immobilie und die andere Halfte fur Immobilien mit einem Wert bis zu 100 BGN fallig. Alle Immobilien von 101 BGN bis uber 500.000 BGN werden mit einer "festen" Gebuhr zuzuglich eines Prozentsatzes des Betrags der Steuerveranlagung oder des Betrags, fur den die Immobilie verkauft wird, berechnet.
Gebuhr fur die Erstellung einer notariellen Urkunde
Die Erstellung einer notariellen Urkunde ist eine Handlung, die vom Notar durchgefuhrt wird und fur die eine gesonderte Gebuhr zu entrichten ist.
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